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Status und Aufwand der DESG im Verfahren der ISU gegen Claudia Pechstein

Author: Gastauthor Tuesday, November 3rd, 2009 No Commented Under: Nachrichten
Die DESG war im Verfahren der ISU gegen Claudia Pechstein gemäß den Statuten der ISU von Anfang an als dritte Partei beteiligt. Als dritte Partei ist die DESG weder Anklägerin noch Verteidigerin der Athletin, sondern nimmt eine neutrale Verfahrensposition ein.

Die DESG sah ihre Rolle darin, zur umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes, der sich stellenden medizinischen und rechtlichen Fragen sowie zu einem fairen Verfahren beizutragen. Hierzu beauftragte die DESG die dazu geeigneten medizinischen und juristischen Experten. Da es sich um medizinisches und juristisches Neuland handelte, war die sachgerechte Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen sowie die Organisation und Logistik des Prozessverlaufs mit erheblichem Aufwand verbunden, ohne dass die hierzu in den Medien genannten konkreten Zahlen bestätigt werden können.

Im Zuge der Anklage gegen die Athletin richtete die ISU auch massive Vorwürfe gegen die DESG. Hiergegen musste sich die DESG verteidigen und die dazu notwendigen eigenen Mittel einsetzen. Es wurden dafür keine öffentlichen Mittel ausgegeben und die DESG hat sich an den gesamten Verfahrenskosten der Athletin nicht beteiligt.

Gerd Heinze
Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft

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