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Die neuen Shorttrack-Regeln im Überblick

Author: Dirk Gundel Tuesday, October 19th, 2010 No Commented Under: Short Track
DESGphoto Vladislav Bykanov DESGphoto / L. Hagen

Nachdem wir vor einigen Tagen die viel kritisierten Änderungen im Regelwerk des Eisschnelllaufens vorgestellt haben, sind nun die Shorttracker an der Reihe. Während es im Eisschnelllaufen zu einem deutlichen Protest der Athleten und eines großen Verbandes gekommen ist, haben die Shorttracker schon einige Wochen Zeit gehabt, sind in Wettkämpfen an die Änderungen zu gewöhnen.

Hier nun die wichtigsten Änderungen, übernommen mit freundlicher Genehmigung des Autors von Maos Heatbox.

Ab der neuen Saison 2010/11 gibt es einige Regeländerungen im Shorttrack. Vor der am Freitag beginnenden Weltcup-Serie gibt »Maos Heatbox« einen Überblick über die wichtigsten Änderungen: Neuordnung der Bestrafungen/Sanktionen, Neuregelung des Überholens, Abschaffung der Crosstrack-Regel, Amtieren der Schiedsrichter, Fehlstartregelung, Weltrekorde …

Penalty − Gelbe Karte − Rote Karte

Die ISU hat die Bestrafungen überarbeitet und zugleich aufgefächert. Vereinfacht gesagt, gibt es jetzt die drei Sanktionen, einen Läufer auszuschließen aus einem einzelnen Lauf (Penalty, deutsch: Strafe), aus der Streckenentscheidung (Gelbe Karte) und aus dem Wettbewerb (Rote Karte). Die Rote Karte kann eine Sperre für weitere Wettkämpfe nach sich ziehen.

Penalty: Dieser Begriff ersetzt die bisherige Entscheidung »Disqualifikation« und ist auch inhaltlich damit vergleichbar. Damit wird ein Regelverstoß während des Rennens bestraft, das in diesem Rennen erzielte Ergebnis wird aus der Wertung genommen. Der Läufer bleibt aber in der Wertung über diese Strecke, soweit er zuvor bereist ein Ergebnis erzielt hat. Er kann ggf. im All-Final-System (in einer niedrigeren Qualifikationsstufe) weitere Rennen bestreiten.

Gelbe Karte: Ein Läufer erhält eine Gelbe Karte nach einem besonders fahrlässigen bzw. gefährlichen Vergehen (im Regeltext: unsafe, harmful or hazardous offense). Damit verbunden ist ein Ausschluss aus dieser Streckenentscheidung, die Ergebnisse werden gestrichen. Im Falle eines Mehrkampfs erhält der Läufer auf dieser Strecke diejenige Platzziffer, die um 1 größer ist als die Anzahl der Teilnehmer.

Rote Karte: Ein Läufer, der innerhalb eines Wettbewerbs zum zweiten Mal eine Gelbe Karte bekommt, erhält stattdessen eine Rote Karte und bleibt von den weiteren Rennen dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Rot kann auch gezeigt werden bei einer vorsätzlichen Gefährdung (Regeltext: intentionally dangerous or grossly negligent) oder bei einem Verstoß gegen Regel 125 (zum Beispiel Schiedsrichterbeleidigung) auch außerhalb der Eisfläche. Bereits erzielte Ergebnisse innerhalb dieser Veranstaltung werden annulliert.

Sperre: Erhält ein Läufer zweimal innerhalb von 12 Monaten eine roten Karte, wird er für zwei Monate oder drei internationale Wettkämpfe gesperrt, es gilt die längere Periode.

Überholen und Crosstracking

Nach der bisherigen Regel beging der überholende Läufer einen Regelverstoß, wenn er mit dem zu überholenden Läufer kollidiert bzw. dieser dadurch behindert wird und der Überholvorgang noch nicht vollständig abgeschlossen war. Nunmehr gilt für beide Läufer gleiches Recht, sobald beide Läufer die gleiche Höhe haben. Kommt es jetzt zu einer Behinderung, muss der Kampfrichter entscheiden, welcher Läufer sie ausgelöst hat. Dabei wurde die spezielle Situation Crosstracking (Kreuzen der Bahn des anderen Läufers) aus der Regel genommen. Der Läufer darf sich seitlich auf seiner Bahn hin- und herbewegen, solange er niemanden durch willkürlichen Körperkontakt behindert. Im Falle der Behinderung mit Körperkontakt wird die Aktion als Impeding (Behinderung) bewertet.

Start und Neustart

Wenn mehr als fünf Läufer an einem Lauf teilnehmen, werden die fünf Startpunkte nicht genutzt. Wenn aufgrund der Läuferanzahl eine zweite Startreihe benötigt wird, dann werden die Läufer an dieser Linie in der
Reihenfolge ihrer Startpositionen so weit außen wie möglich platziert.

Amtieren des Schiedsgerichts

Das Schiedsgericht bei ISU-Veranstaltungen besteht aus dem Hauptschiedsrichter und zwei Assistenten (alle drei auf dem Eis) sowie einem Videoschiedsrichter (außerhalb des Eises). Der Videoschiedsrichter beobachtet die Rennen in dem speziellen von der ISU anerkannten Video-Replay-System. Er muss dem Schiedsrichter über beobachtete Regelverstöße Bericht erstatten. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Hauptschiedsrichter. Kurvenrichter (die auf den Hochstühlen in den Kurven) gibt es bei solchen Wettbewerben nicht mehr, wohl aber bei Wettbewerben, bei denen kein von der ISU anerkanntes Video-Replay-System zur Verfügung steht.

Weltrekorde

Künftig werden nur noch Weltrekorde anerkannt, die bei ISU-Veranstaltungen oder Olympischen Winterspielen aufgestellt worden. Das sind ausschließlich Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups. Junioren-Weltrekorde sind nur bei reinen Juniorenwettbewerben zulässig, können laut obiger Einschränkung also nur noch einmal im Jahr gelaufen werden (JWM).


Anmerkung: Die hier dargestellten Regeländerungen sind Erläuterungen zum Verständnis und können das offizielle Regelwerk nicht ersetzen. Nur das offizielle Regelwerk der ISU (bei Übersetzungsfehlern gilt dabei immer das englischsprachige Original) ist Grundlage des Wettkampfbetriebs.

ISU-Regelwerk: General Regulations | Special Regulation

Artikel übernommen von: Maos Heatbox

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